Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

 

Vertragsabschluss

Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist; bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich; fernschriftliche oder mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Vorzeitige Fälligkeit und Rücktrittsrecht

Werden uns nach der Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, sind wir berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen eventuell unter Rückgabe der Akzepte sofort zur Zahlung fällig.

 

Preise

Unsere Preise verstehen sich in EURO und gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Sie basieren auf den heutigen Herstellungs- und Beschaf-fungskosten. Sollten sich diese ändern, müssen wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vorbehalten. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Zu allen Preisen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

 

Liefertermine

Zugesagte Liefertermine gelten nur annähernd. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind. Die Lieferzeit bezieht sich auf die Fertigstellung im Werk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus. Werden während der Fertigung Änderungen in der Ausführung vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens des Lieferes liegen, z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Ausschluss im eigenen Betrieb oder beim Unterlieferer, verlängern die Lieferfrist ebenfalls angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten.

Verzugsschaden oder sonstige Schadenersatzansprüche für verzögerte Liefe-rungen sind ausgeschlossen.

 

Urheberrecht

An unseren Zeichnungen, Konstruktionen usw. behalten wir uns ausdrücklich unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unserer Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

Werkzeuge bleiben auch dann unser Eigentum, wenn diese dem Besteller ganz oder teilweise in Rechnung gestellt worden sind. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen und Muster in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Er ist verpflichtet, uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

Software-Nutzungsrechte

IVS gewährt gegen die Zahlung einer einmaligen Nutzungsgebühr ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht an der Software zu folgenden Bedingungen:

  • Sämtliche Rechte an der Software (einschließlich der Dokumentationen) verbleiben bei IVS.
  • Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, Ersatz- oder Fehlersuche angefertigt werden
  • Schadensersatzansprüche gegen IVS sowie deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, z.B. aus Beratung, Produzentenhaftung etc. sind ausgeschlossen, insbesondere ein Schadenersatzanspruch, der nicht an der Software selbst entstan- den ist.
  • IVS kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Software in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausführbar und fehlerfrei läuft bzw. den spezifischen Anforderungen des Kunden entspricht.
  • IVS gewährleistet, dass der Datenträger frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Fehlerhafte Datenträger wird IVS durch fehlerfreie Datenträger ersetzen.
  • IVS haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass IVS deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die Daten in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden.

 

Versand

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks geht die Gefahr auf den Besteller über. Verpackung, Weg und Art des Versandes werden mangels besonderer Vereinbarungen von uns gewählt. Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.

 

Mängelhaftung

Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.

Für Mängel der Lieferung haften wir nur in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich ausbessern oder nach unserer Wahl neu liefern, die 6 Monate seit dem Liefertag unbrauchbar werden. Voraussetzung der Haftung ist fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung; für Materialmängel haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätten erkennen müssen. Federbrüche liegen außerhalb der Gewährleistung. Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Folgeschäden sind ausgeschlossen. Unsere Haftung entfällt, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Bestellers erschwert wird. Im Falle einer Mängelrüge muss uns der Besteller Gelegenheit geben, den Mangel in unserem eigenen Betrieb zu beseitigen. Bei Produkten mit elektrischen Einrichtungen übernehmen wir keine Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der elektrischen Anlagen, selbst wenn die letzten von unseren Vertretern geliefert und montiert werden.

Die Produkte sind, wie sie aus der Fabrik kommen, stets als abgeschlossene Lieferung zu betrachten. Die Rechnungen hierüber sind daher restlos nach Ablauf des Zahlungsziels zu begleichen, wenn auch die Anlagen umständehalber noch nicht aufgestellt werden konnten oder die elektrischen Anlagen infolge Ursachen, welche die Ausführung der Produkte nicht berühren, unvollständig arbeiten.

Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungs-getreue Ausführung.

Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet.

 

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 8 Tagen netto in bar unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Verzugszinsen berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Bei Lieferung werden 50 % des Rechnungsbetrages fällig. Der Rest bei Abnahme durch den Kunden.

Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Auch nach Annahme der Wechsel sind wir berechtigt, diese zurückzugeben, falls deren Annahme von der Landeszentralbank verweigert wird.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen unser Eigentum. Verpfändung oder Übereignung unseres Eigentums ist unzulässig.

Veräußerungen dürfen nur in gewöhnlichem Geschäftsgang vorgenommen werden. Veräußert der Besteller die von uns gelieferten Waren, so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer bekanntzugeben und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderliche Auskunft zu geben. Im Falle einer Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort unter Angabe der genauen Anschrift des Pfandgläubigers zu benachrichtigen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tuttlingen. Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen und für den Fall der Wandlung ist Villingen-Schwenningen. Es gilt in jedem Fall deutsches Recht.

 

Stand 12.12.2018